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Waldbrandverordnung im Bezirk Tulln Titel Datum
Waldbrandverordnung im Bezirk Tulln 2023-07-14

Die Bezirkshauptmannschaft Tulln hat gestern die Waldbrandverordnung an das Bezirksfeuerwehrkommando (BFKDO) als Information und zur Kenntnisnahme gesendet. Das BFKDO Tulln will hiermit auch die Information an alle weitergeben.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Im Anhang befinden sich die Verordnung und der genaue Wortlaut


Waldbrandverordnung im Bezirk Tulln
Waldbrandverordnung im Bezirk TullnFoto: Stamberg 

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