Die Bezirkshauptmannschaft Tulln hat die Waldbrandverordnung 2019 ausgegeben.

Auf Grund der herrschenden Trockenheit ist im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Das Bezirksfeuerwehrkommando Tulln möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Feuerwehren nicht nur die Verpflichtung hat jegliches Feuer, auch Grill- oder Lager Feuer im Waldbereich und in den angrenzenden Fluren und Feldern zu löschen, sondern auch zur Anzeige zu bringen.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.