Gestern Freitag konnte Bezirksfeuerwehrkommandant Herbert Obermaißer die Kommandanten und Stellvertreter der Feuerwehren des Bezirkes Tulln, zu jährlichen Fortbildung in der NÖ Landesfeuerwehrschule, begrüßen. Als Vortragende waren heuer Bezirkssachbearbeiter Ausbildung und Kommandant des KHD-Dienstes Friedrich Ploiner und Feuerwehrjurist Friedrich Faulhammer vorgesehen.
Hauptbrandinspektor Ploiner sprach über die Neuerungen in der Basisausbildung. Er stellte die neuen Ausbildungsrichtlinien und die dazugehörigen Unterlagen vor. Außerdem sprach er über den Katastrophenhilfsdienst (KHD) im Bezirk Tulln. Seit der Eingliederung des Abschnittes Klosterneuburg, hat der Bezirk sechs Züge im KHD-Dienst. Mit den Gerätschaften ist der Bezirk mehr als nur gut aufgestellt.
Danach sprach Bezirksfeuerwehrjurist Friedrich Faulhammer über die Problematik, bei den Feuerwehreinsätzen und bei Feuerwehrfesten, aus juristischer Sicht. Unterlegt mit Beispielen aus der Praxis war der Vortrag sehr kurzweilig und informativ.
Zum Abschuss konnte Verwaltungsrat Norbert Ganser über die Anmeldeformalitäten bei den Lehrgänge berichten. Er wies besonders darauf hin, welche Ausbildungsschritte die eigene Feuerwehr in das F-Disk eintragen muss.
Der Oberbrandrat Obermaißer erwähnte die Möglichkeit, wie Atemschutzgeräteträger ihre Untersuchung für den Feuerwehrdienst bestätigen lassen können. Probleme bei den Feuerwehrleistungsbewerben und Termine im Frühjahr, schlossen die Mitteilungen des Bezirkskommandaten ab. Der Bezirkskommandant dankte der NÖ Landesfeuerwehrschule für die Möglichkeit, die Räumlichkeiten für diese Veranstaltung nutzen können.