Mit 20.6.2017 hat Bezirkshauptmannschaft Tulln  gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F. zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände eine Waldbrandverordnung erlassen.

Die Feuerwehren werden gebeten,vorallem in Anbetracht der bevorstehenden Sonnwendfeuer, diese unbedingt zu beachten.