Dienstanweisung 1.5.3 – Teilnahme an Modulen, Ausbildungsprüfungen und Bewerben

Geschätzte Feuerwehrkommandanten!

Werte Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden!

Auf Grund massiver Kritik von der Feuerwehrbasis, haben die Bezirksfeuerwehrkommandanten in ihrer Klausur am 30. April 2015 beschlossen, dass bei Modulen der NÖ Landes-Feuerwehrschule und des NÖ Landesfeuerwehrverbandes, bei Ausbildungsprüfungen und bei Bewerben ab 1. Mai 2015 keine Ausnahmen mehr bei der Dienst- und Einsatzbekleidung gemäß Dienstanweisung 1.5.3. zulässig sind.

Achtung!

Dies bedeutet, dass bei allen Veranstaltungen der NÖLFS, des LFKDO und bei Bewerben, nur mehr die blaue Dienstbekleidung zulässig ist. Die frühere grüne DB darf ausgetragen werden.