Das BFKDO Tulln möchte informieren dass die Bestimmungen über die Bestimmungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit für Feuerwehrfahrzeuge bis 5500kg Höchstgewicht (Feuerwehrführerschein für Lenker der Klasse „B“ ) geändert wurden.
Nunmehr wurde in § 58 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 eine Ausnahme geschaffen: Feuerwehrfahrzeuge, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge und Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes bis zu einer Gesamtmasse von nicht mehr als 5500 kg sind an diese Einschränkung nicht mehr gebunden, dh. es gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 100 bzw. 130 km/h.
Einsatzfahrten mit Blaulicht und Folgetonhorn sind weiterhin gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.
Das BFKDO möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass das nicht ein Freibrief zum Rasen ist. Die Kraftfahrer haben sich unbedingt verantwortungsbewusst zu verhalten, damit jeder und jede Person sicher und wohlbehalten von jeder Dienstfahrt zurückkommt!