Nachstehend informieren wir und präsentieren den Leitfaden des NÖ Landesfeuerwehrverbands für die Förderung Einsatzbekleidung, welche von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll im Rahmen der Pressekonferenz zur Präsentation der Einsatzbilanz 2012 am 29 Jänner 2013 angekündigt wurde.
Geschätzte Feuerwehrmitglieder!
In einer gemeinsamen Pressekonferenz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Landesfeuerwehrkommandant Josef Buchta (Präsentation Einsatzbilanz 2012 am 29.01.2013), kündigte Landeshauptmann Pröll die Einführung einer neuen finanziellen Förderung für die Freiwilligen Feuerwehren an.
Landeshauptmann Pröll betonte, dass ihm die Sicherheit der Feuerwehrmitglieder, insbesondere der Jugendlichen, besonders am Herzen liegt. Aus diesem Grund ist es ihm ein großes Bedürfnis, einen wesentlichen Beitrag für die persönliche Sicherheitsausrüstung der jungen Feuerwehrleute zu leisten.
Gefördert wird zukünftig die Anschaffung der persönlichen Einsatzbekleidung jener Feuerwehrjugendmitglieder, die ab dem 15. Lebensjahr in den Aktivstand übernommen werden. Die Höhe der Förderung beträgt pro Feuerwehrmitglied bis zu 500 Euro.
Diese Förderung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- In den Genuss dieser Förderung kommen jene Feuerwehrmitglieder, die ab dem 1. Jänner 2013 von der Feuerwehrjugend in den aktiven Dienst überstellt wurden und zukünftig überstellt werden.
- Das Feuerwehrmitglied muss das Modul „Abschluss-Truppmann“ vorweisen können.
- Gefördert wird ausschließlich Einsatzbekleidung nach der Dienstanweisung 1.5.3 des NÖ Landesfeuerwehrverbandes mit bis zu 500 Euro.
- Der Ankauf der Einsatzbekleidung kann auch schon vor dem Modul „Abschluss Modul“ erfolgen. Zudem sind auf der Rechnung Name, Standesbuchnummer und Feuerwehr-nummer jener Feuerwehrmitglieder zu vermerken, für welche die Förderung in Anspruch genommen wird.
- Vorzuweisen ist auch der Zahlungsnachweis
- Förderungsanträge können bis spätestens 6 Monate nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls „Abschluss Truppmann“ eingebracht werden.