Sehr geehrte Feuerwehrmitglieder!
Das NÖ Landesfeuerwehrkommando setzt sie in Kenntnis, dass am 1. Jänner 2012 eine neue Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO), BGBl. II – Ausgegeben am 29. August 2011 – Nr. 289,
in Kraft getreten ist.
Folgende Änderungen betreffen auch den Tauchdienst und den Wasserdienst der NÖ Feuerwehren: § 3.01 Anwendung und Begriffsbestimmungen Anlage 3 Seite 3 bis 4 Bezeichnung der Fahrzeuge § 3.27 Zusätzliche Bezeichnung von Feuerlöschbooten Anlage 3 Seite 32 Bild 62a Fahrzeuge der Feuerwehr im Einsatz dürfen führen: Bei Nacht und Tag: ein rotes helles oder gewöhnliches von allen Seiten sichtbares Funkellicht. Außerhalb von Österreich und in den Grenzstrecken dürfen Feuerlöschboote im Hilfeleistungseinsatz mit Erlaubnis der zuständigen Behörden an Stelle des roten ein blaues gewöhnliches Funkellicht führen. § 3.36 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern Anlage 3 Seite 36 Bild 73
1. Fahrzeuge, die für den Einsatz von Tauchern verwendet werden, müssen zusätzlich zu ihrer Bezeichnung auf Grund anderer Bestimmungen dieser Verordnung führen: eine mindestens 1 m hohe starre Nachbildung des Buchstabensignals “A” des Internationalen Signalbuches an geeigneter Stelle und so hoch, dass sie bei Tag und bei Nacht von allen Seiten sichtbar ist.
2. Erforderlichenfalls können sie statt der Bezeichnung Z 1 die Bezeichnung nach § 3.34 Z 1 führen. § 5.01 Schifffahrtszeichen Anlage 7 Seite 46 bis 72 Schifffahrtszeichen § 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße Anlage 8 Seite 73 bis 88 Bezeichnung der Wasserstraße Das Verzeichnis über die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie finden sie unter der Adresse:

Alle Stationierungsfeuerwehren von Motorbooten werden beauftragt, die neuen gesetzlichen Bestimmungen in ihrem Bereich umzusetzen.
Die Umrüstung gemäß § 3.27 hat durch die Feuerwehren selbst auf eigene Kosten zu erfolgen.
Für Motorboote (A-BOOT-8) im Eigentum des NÖ Landesfeuerwehrverbandes (N-10316, N-10337, N-10358) erfolgt die Umrüstung gemäß § 3.27 durch das NÖ Landesfeuerwehrkommando.
Sie werden gebeten, alle Feuerwehren in ihrem Bereich mit Motorbooten über die neuen gesetzlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
zeichnet der Landesfeuerwehrkommandant: im Auftrag:
HBI Siegfried Hollauf
NÖ Landesfeuerwehrkommando

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