Information des Landesfeuerwehrkommandos:

Sehr geehrte Feuerwehrmitglieder!

Der Landesfeuerwehrrat hat am 18. Februar 2011 auf Antrag des Arbeitsausschusses Wasserdienst die Dienstanweisung 5.5.3 „SICHERHEITSBESTIMMUNGEN IM WASSERDIENST“ vom 1. April 2001 mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Mit kameradschaftlichen Grüßen zeichnet
der Landesfeuerwehrkommandant:

Im Auftrag:
HBI Siegfried Hollauf 
NÖ Landesfeuerwehrkommando 
Langenlebarner Straße 108 
3430  Tulln