Information des Landesfeuerwehrkommandos:
Sehr geehrte Feuerwehrmitglieder!
Der Landesfeuerwehrrat hat am 18. Februar 2011 auf Antrag des Arbeitsausschusses Wasserdienst die Dienstanweisung 5.5.3 „SICHERHEITSBESTIMMUNGEN IM WASSERDIENST“ vom 1. April 2001 mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.
Mit kameradschaftlichen Grüßen zeichnet
der Landesfeuerwehrkommandant:
Im Auftrag:
HBI Siegfried Hollauf
NÖ Landesfeuerwehrkommando
Langenlebarner Straße 108
3430 Tulln