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Grundregeln für den organisationsübergreifenden Funkverkehr
vom Amt der NÖ Landesregierung, Abt. IVW4 – Feuerwehr und Zivilschutz
4 Grundregeln für Gruppenrufe
1) Der Bedarf der organisationsübergreifenden Kommunikation ist vom Einsatzleiter einer Organisation festzustellen. Der Umfang dieser Maßnahmen – welche Geräte umgeschaltet werden – ist vom Einsatzleiter der Organisation selbständig festzulegen. Die Erreichbarkeit ist auf der gewünschten organisationsübergreifenden Sprechgruppe sicherzustellen.
2) Wird der Bedarf einer organisationsübergreifenden Kommunikation vom EL festgestellt, ist dies der eigenen Leitstelle mitzuteilen. Die Leitstelle nimmt daraufhin mit der Partnerleitstelle der erforderlichen Organisation Kontakt auf und meldet den Bedarf der organisationsübergreifenden Kommunikation an. Diese gibt den Bedarf an die relevanten Einsatzeinheiten weiter. Danach schalten die von der Leitstelle aufgeforderten Einsatzkräfte auf die angegebene Sprechgruppe um und nehmen Kontakt auf.
3) Sollten auf einer BOS Sprechgruppe mehrere Einsätze gleichzeitig abgewickelt werden (z.B. Katastrophenfall, Unwettereinsatz, etc.), ist auf eine äußerst hohe Funkdisziplin der FunkteilnehmerInnen bzw. auf die Einhaltung aller Regeln zu achten
4) Ein Ausweichen auf Sprechgruppen anderer Bezirke sollte unterlassen werden.
Primär sind die Sprechgruppenressourcen bezirksintern auszuschöpfen. Die zuständigen Leitstellen haben sich hier untereinander bzw. mit den Einsatzleitern vor Ort zu koordinieren und lagespezifisch Entscheidungen über die Nutzung von Sprechgruppen zu treffen.
Grundregeln für den Einzelruf (Direktruf)
Die Organisationen und Behörden sind übereingekommen, dass der Einzelruf zwischen organisationsübergreifenden Funkstellen nur bei Gefahr in Verzug zu gestatten ist.
ACHTUNG: Führt man einen Einzelruf durch, ist man für die Zeit des Gespräches für andere Funkstellen auf der eigenen Sprechgruppe nicht erreichbar bzw. kann die parallel stattfindenden Meldungen nicht mithören. Die beiden Funkgesprächspartner sind im Einzelruf völlig isoliert. Daher besteht die Gefahr, dass durch im Einzelruf geführte Gespräche wichtige Informationen an den anderen Funkstellen vorbeigespielt werden bzw. klar definierte Dienstwege zwischen Organisationen umgangen werden.
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