Die Bezirkshauptmannschaft Tulln hat gestern die Waldbrandverordnung an das Bezirksfeuerwehrkommando (BFKDO) als Information und zur Kenntnisnahme gesendet. Das BFKDO Tulln will hiermit auch die Information an alle weitergeben.
Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Im Anhang befinden sich die Verordnung und der genaue Wortlaut